Die Energieeffizienzrichtlinie (EEDIII) ist der verbindliche Fahrplan für energieeffiziente öffentliche Gebäude.
Der gesamte Gebäudebestand der öffentlichen Gebäude muss bis 2050 auf den Standard von Niedrigstenergiegebäuden bzw. Nullemissionsgebäuden saniert werden. Damit das gelingt, müssen jedes Jahr drei Prozent der beheizten oder gekühlten Gesamtnutzflache saniert werden. Ausgenommen sind alle Gebäude mit weniger als 250m² Gesamtnutzflache und solche die bereits zum 1. Januar 2024 Niedrigstenergiegebäude sind.
Das Gebäudeinventar besteht aus einer Übersicht der Gebäude, die entweder im Eigentum der Gemeinde stehen oder von der Gemeinde genutzt werden. Relevant sind alle Gebäude, die mehr als 250 m² Gesamtnutzfläche haben. In dem Inventar sind die Gesamtnutzflächen zu jedem Gebäude, die Energieausweise sowie jährlich gemessene Energieverbräuche für Wärme, Kühlung, Strom und Warmwasser enthalten.
Gebäudeinventar_Gemeinde Scharnitz_EED_III.pdf herunterladen (0.26 MB)
EA Infozentrum Scharnitz.pdf herunterladen (16.52 MB)
EA Vereinshaus Scharnitz.pdf herunterladen (10.96 MB)
EA Sportanlage Scharnitz Clubhaus.pdf herunterladen (4.05 MB)